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Eine Website - mehrere und wechselnde Betreiber?

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7daysbecci
Verfasst am: 21.12.2011 um: 22:05 Uhr
 
Cw Insider
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Liebe Cw-Community ;)

Hatte in einem anderen Beitrag schon einmal erwähnt, dass unsere Schülervetretung (Schulsprecherin+5 Stellvetreterinnen) eine Website geplant hat, beziehungsweise diese vorerst auf meinem Account hier läuft.
Die Frage ist die: Wenn ich jetzt einen eigenen Account hier öffnen will, welche Angaben sollen da gemacht werden? Es sind immerhin 6 Leute für den Account, beziehungsweise auch die Website verantwortlich. Ich meine damit das Impressum, da es wirklich keinen Hauptverantwortlichen gibt, und auch nicht geben soll (jeder soll sich bisschen verantwortlich fühlen ).

Mir wäre einfach lieber, dass die Seite nicht direkt mit meinem Blog in Verbindung gebracht wird, was jetzt, durch die 7daysbecci.cwsurf.de/blabla, auf jeden Fall getan wird ;)

Geht das rechtlich überhaupt, mehrere Verantwortliche zu nennen? Und vorallem, diese Leute werden nach einem Jahr wechseln, mich geht das dann eigentlich alles nichts mehr an ;) Ich will nicht für das alleine haften, das meine 5 Mitschülerinnen vielleicht verbocken ;) (Was ich zwar nicht unbedingt glaube, aber sicher ist sicher^^)




Liebe Grüße, Becci.



 



Verfasst am: 21.12.2011 um: 23:43 Uhr
 

CwID: 163408
ihr werdet auf jeden fall eine person als inhaltlich verantwortlichen angeben müssen,
um den pflichten als nutzer gemäss der nutzungsbedingungen von cwcity gerecht zu werden.

solltet ihr euch dabei nicht einig werden können bzw. du selbst nicht die verantwortung für alle
anderen beteiligten übernehmen wollen, dann solltet ihr auf ein gemeinsames onlineprojekt
verzichten.

deine/eure idee, die gesamtverantwortung auf mehrere private personen gleichsam umzulegen,
wird auch von der aktuellen rechtssprechung nicht unterstützt.

lediglich bei unternehmen können genau definierbare und voneinander abgrenzbare verantwortlichkeiten
auf einzelne personen in einem unternehmen verteilt werden.





 

melonenfans
Verfasst am: 22.12.2011 um: 00:59 Uhr
 
Cw Vertrauensperson
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Du kannst zwar schon im Impressum "Schülervertretung xy Schule" schreiben aber der / die Verantwortliche für den Inhalt muss namentlich genannt werden. Ist ähnlich wie bei einem Impressum eines Vereins. Dort wird das auch so gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
MelonenFans

 



Websitebaker



Letzte Änderung am: 22.12.2011 um: 00:59 Uhr durch: melonenfans
 

Ratgeber
Verfasst am: 22.12.2011 um: 02:12 Uhr
 
Dr. CwCity.de
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Auch ohne Firma oder Verein gibt es die Möglichkeit, dass mehrere Personen haftbar sind:
Werden mehrere Personen genannt, so entsteht eine gegenseitige Bürgschaft = "gesamtschuldnerische Haftung".
(Die kleinste "Gruppe", die so eine Bürgschaft eingehen, ist z.B. eine Ehe)

Man muss dann nur wissen, dass in solchen Fällen jeder den Kopf hinhalten muss... auch wenn er es selbst nicht verschuldet hat.
Ein "Gläubiger" kann sich den herauspicken, von dem er sich die meiste Hoffnung auf Erfolg verspricht.
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__42...

Tja.. und schon kommt man von Nutzungsbedingungen weg, hin zu "echten Gesetzen"... was man gerade für eine Schule nicht vergessen sollte.

In der Hinsicht gibt es dann noch das keline Problem der "beschränkten Geschäftsfähigkeit" von Schülern unter 18.
Als rechtlich Verantwortlicher sollte also immer auch ein Lehrer oder andereer Erwachsener ins Boots geholt werden.
"rechtlich verantwortlich:(Lehrername usw)
Technisch-/inhaltliche Verantwortung: (Schülername)"

"Wenn was ist" wird der Lehrer angeschrieben. Er kann und muss dann das Nötige durchsetzen .. notfalls auch "das Knöpfchen drücken" um die Seite offline zu nehmen, wenn die Schüler nicht mitziehen.

Sollte sich kein Erwachsener finden, so werden schlagartig alle Eltern der Mitwirkenden verantwortlich .. und das gibt erst recht Probleme *g*


 

mahema-dive
Verfasst am: 22.12.2011 um: 07:26 Uhr
 
Cw's Alleinunterhalter
Alleinunterhalter
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Hallo,

für solche Projekt gibt es doch bestimmt Vorgaben von offizieller Seite. Es sollten hier ähnliche
Rahmenbedingungen gelten wie für eine Schülerzeitung.

Grüße




Hermann
>>> Das einzige Gefährliche am Fliegen ist die Erde <<<
 

7daysbecci
Verfasst am: 22.12.2011 um: 17:01 Uhr
 
Cw Insider
Wirths Sammler
CwID: 92182
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Hmm, also ich lese aus den einzelnen Beiträgen völlig verschiedenes heraus:
Irgendwie gehts doch, aber irgendwie aber auch nicht!?

Wegen der Geschäftsfähigkeit ists nicht ganz so schlimm, da einige schon 18 sind, andere es in kürzester Zeit werden. Ich wäre zB schon 18.
Ich würde grundsätzlich die Verantwortung übernehmen, wenn es nicht in so einer heiklen Rechtslage stecken würde. Ich gehe in eine Schule für Kindergartenpädagogik und haben auf dieser Seite eine "Ideenbörse" am Laufen. In dieser werden Ideen für den Kindergarten, Fingerspieltexte uA veröffentlicht - im Kindergartenbusiness, wie ich das immer nenne, ist es aber so: Es wird kopiert, kopiert, kopiert - vorallem Texte von Fingerspielen, oder Geschichten, oder ganz wichtig auch Liedern. Praktisch weiß über diesen Umstand jeder Bescheid, aber wie es eben theoretisch mit den Urheberrechten und und und aussieht, wissen nicht einmal unsere Lehrer! Dieser Beruf lebt vom Austausch, es gibt auch vieles im Internet zu finden, aber auch sehr viel in Litaratur...
Rein theoretisch wäre es möglich, diese Beiträge mit Passwort zu schützen, damit man den Personenbereich einschränkt - und nicht sogenannten "Abmahnern" in die Hände fällt. (Im Berufsfeld ist es total legitim, anderes zu kopieren, auszutauschen, wenn möglich werden zwar Urheber angegeben, aber durch die Weitergabe von Person zu Person gehen die manchmal verloren....)

Vielleicht weiß der Ratgeber da mehr: Wenn ich zB Lieder abschreibe, nicht aus Büchern kopiere, sondern meine eigene Version (und sei es nur eine Note mehr) daraus mache, sind diese dann rechtlich erlaubt? Ist es erlaubt, wenn die Texte mit Urhebernamen und Komponist veröffentlicht werden (stehen oft oben)? Passiert ja sehr oft bei Popsongs.

Wir sind auf dieser Seite echt bemüht, alles zu beachten, aber es ist einfach oft gar nicht möglich. Wir nennen Urheber, wenn sie da sind, haben einen eigenen Bereich, falls jemand drauf kommt, dass etwas von ihm ist. Wir sind ja dann auch sofort bereit, diesen Inhalt zu entfernen oder mit dem Namen zu bestücken..

Vor "normalen" Menschen hab' ich da auch gar keine Angst, mit denen würde sich sicher reden lassen, vorallem weil wir wirklich 2mal auf der Seite darauf hinweisen, dass Fehler passieren können und es uns dann wirklich leid tun würde.
Angst hab ich vor diesen Abmahntypen, denen is das nämlich total egal, und keiner von uns könnte sich solche Beträge leisten..

Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Schülerzeitung kenne ich gar keine, müsste ich mal nachgucken. Gilt auf meiner Seite deutsches, oder österreichisches Recht?

Achja und zu der Lehrerfrage - Die wollen das nicht übernehmen, da es "unser" Projekt ist. Und würde "Knöpfchen drücken" reichen, wenn sich iwer über das aufregen würde?



Liebe Grüße, Becci.





Letzte Änderung am: 22.12.2011 um: 17:04 Uhr durch: 7daysbecci
 

Ratgeber
Verfasst am: 22.12.2011 um: 20:06 Uhr
 
Dr. CwCity.de
Community God
CwID: 83744
Beiträge: 8577
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auweh.. da werde ich direkt aufgefordert ? *lach*
OK lass mal schaun....

Das mit den Urheberrechten sollte man auf jeden Fall beachten.
Es ist eben das Recht des Urhebers, nach seinen eigenen Vorstellungen zu bestimmen, was mit seinem Werk gemacht werden soll/darf.
Wenn er unter seinen Urheberrechtshinweis (Copyright) Bedingungen setzt, dann müssen sie exakt so ein gehalten werden, wie sie geschrieben wurden.

Beispiel:
Ich setze teilweise auch solche Vermeke unter Texte.  Das soll dazu dienen,d ass sie sich jeder im Original speichern darf
(und auch innerhalb des realen Lebens weitergeben darf). Diese Texte will ich aber nicht irgendwo veröffentlicht sehen, wo ich sie vielleicht nicht vermute.. ODER.. dass irgendeiner Geld damit macht, was ich kostenlos abgebe.
Wer es veröffentlichen will kann sich an mich per Mail wenden und bekommt die Genehmigung dazu. Dann weiß ich wo die Texte "rumschwirren".

Wer aber meint, dass er sich diese "große Mühe" nicht machen muss, dem "pinkel ich eben ans Bein".
Erst eine Anmahnung (die NICHT von einem Anwalt sein muss, um so genannt zu werden) und dann lasse ich notfalls die Seite schließen oder löschen.
Da kann es eventuell nur ein paar Stunden dauern und der "Copyright-Diebstahl" ist "aus der Welt geschafft" .. mitsamt der Seite auf der er zu finden war.

Solltest du deshalb mal eine Mail von einem Urheber erhalten.. einfach möglichst schnell reagieren.
Oft sind es nur ein paar Änderungen, die verlangt werden .. tut nicht weh und dauert auch nicht lange .... und der Urheber ist zufrieden.

Du kannst Cyoprights nur "umgehen" indem die wirklich ein eigenes Werk schaffst.

Beispiel: Du list dir ein Werk durch .. und schreibst danach selbst etwas was einen ähnlichen Inhalt hat... aber nur von dir allein stammt.
Bei ebstimtmen Informationen gibt man dann noch die Quelle an von der man die Infos hatte... aber rauskopieren usw. ist keine "eigene Schöpfung"

-----

Mit Musik ist es eigentlich ähnlich: Es genügt nicht, dass man eine leichte Änderung vornimmt, damit es zu einem eigenen Werk wird.
Es gab schon Songs, bei denen im Nachhinein die erwirtschafteten Gelder einfach eingezogen wurden.
Ein damals sehr bekannter Skandal war der Song "Lorando se fue"  (alias "Lambada")
Einfach einen alten unbekannten Song genommen, aufgepeppt und dann zum Hit gemacht .. der Schuss ging in die Hose. Kontensperrung + enorm hohe Strafzahlugnen waren die Folge... udn danach dann Tantiemen an die eigentlichen Texter und Komponisten.

Bei Musik kannst du dir heutzutage nur Songs nehmen, die der Urheber wirklich als "freeware" zur Verfügung stellt... oder bei denen die Urheberrechte definitiv ausgelaufen sind oder die Urheber nicht bekannt sind.
Typische Beispiele sind "Volksmusik" und "Klassiker"

Hier habe ich aber einen Fall erlebt, in dem ein Komponist einen Song sogar bei der GEMA angemeldet hatte (dafür hat er regelmäßig Geld gezahlt, damit sie seine Rechte schützen)
3 Jahre später hörte er seinen Song im Radio und dachte sich "schön, dass endlich mal mein Name im Radio genannt wird" .. und am Ende des Sogs hießt es, dass es ein Songs aus der Volksmusik gewesen sei.

Und das Ende vom Lied ?
Sein Song wurde von einem großen Plattenlabel rausgebracht und die haben sich damit die Copyrights "unter den Nagel gerissen". Das Geld zum Verklagen hatte er aber nicht.

OK.. genug Beispiele...
Wenn du Bastelanleitungen, Lieder usw als Kopie oder Abschrift bekommst .. gib den Titel oder das Thema ruhig mal bei Google ein.
Heutzutage kann keienr mehr sagen "wusste ich nicht", wel sich alles was veröffentlich wurde, irgendwie in einer SuMa finden lässt.
Schreib dann den Urheber an und bitte ihn darum dass du es veröffentlichen darfst.

Ünrigens...
Das Verbreiten "hinter geschlossenen Türen" verstößt genauso gegen das Gesetz.
Das (deutsche) Recht auf Privatkopie erstreckt sich nur auf maximal 7 Kopien, die im allerengsten freundes und Verwandtenkreisen weitergegeben werden dürfen. Mehr als diese Anzahl darf aber nicht auftauchen, ohne dass die nächste Kopie wieder von origina "gezogen" wird = nicht jeder der eine Kopie bekommt, hat wiederr das recht 7 Kopien herzustellen... sondern nur der, der das Original hat.

Urheberrechte sind international geschützt. Da ist es nicht wichtig, ob du dich auf A/D/CH-Recht stützen willst.
Der einzige Unterschied ist die Strafe, die eventuell auf dich wartet .. und  hier weiß ich nicht ganz genau weiter.. weil...

Man kann nach den Gesetzen des  Land des Urhebers veruteilt werden und/oder nach den des eigenes Landes.
Ich würde keinesfalls das Urhebrrecht eines USA-Bürgers brechen wolen.. weil die Strafen dort so hoch sind wie nirgends in der Welt.. und die sorgen notfalls dafür, dass man ausgeliefert wird, um die Strafe dort "abzubrummen"

ööhööm ... dass du fragstest ob man nicht mit dem Passwort verhindern könnte, dass ein Anwalt dahinter kommt...
Klaro.. lass dir von jedem User den lebenslauf und Personausweis angeben und lass es überprüfen... allein das wäre schon Blödsinn.
Und sollte dann deine "Prüfung" versagen.. dann bis du doppelt so hart dran.. den allein der "Verschlusszustand" würde als Beweis gewertet werden, dass du ganz gezielt und absichtlich Urheberrechte gebrochen hast = es würde also zu einer viel höheren Strafbemessung kommen als wenn du "komplett ahnungslos" gewesen wärst.

Du musst deshalb immer MIT darauf achten, dasss auf deiner Seite alles korrekt abläuft.. lieber einmal zu oft verschoben/gelöscht als einmal zu wenig.

Oder bist du ein zufällig  .. wie drücke ich es jetzt aus, damit ich nicht selbst was am Hals habe ? ....
Es gab letztes Jahr einen Riesenskandal um einen deutschen Politiker, dem später nachgewiesen wurde, dass er "viel zu viel vergessen" hatte anzugeben



 

7daysbecci
Verfasst am: 24.12.2011 um: 23:57 Uhr
 
Cw Insider
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CwID: 92182
Beiträge: 247
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Sooooo, erstmal danke an dich, dass du dir so die Mühe gemacht hast. ;)

Habe inzwischen mit mehreren Personen da drüber geredet - in Österreich ist es nicht erlaubt, Abmahnungen etwas kosten zu lassen -> der erste Brief (und somit für mich der letzte, da es mir ja leidtut, und es ja auch raustu^^) MUSS in Österreich kostenlos verschickt werden. Da mein Gerichtsstand Österreich ist, müsste da also das österreichische Recht gelten.
Jetzt weiß ich auch, warum es in Österreich keine richtigen Abmahnfälle gibt - weil es einfach ohne Megasummen erledigt wird.

Was Texte betrifft: Man kan Teile eines "Fingerspiels" (sowas wie: Wo ist der Daumen, Wo ist der Daumen, .....) zwar in eine SuMa eingeben, aber wird wahrscheinlicherweise nicht auf den "wahren" Urheber treffen, da es eben auch schon ewig oft kopiert wurde. Bei Liedern ist das etwas anderes, und für mich auch total nachvollziehbar (steht meist der Komponist oben). Gut zu wissen ist, dass man es nicht einfach verändern darf.

Wichtig ist einfach für mich - unsere Seite ist nicht kommerziell, wir verdienen nichts mit den Dingen anderer - das dürfte schon ein mildernder Umstand sein.

Das mit den verschlossenen Türen hab ich von einem Lehrer, der das einfach so gemacht hätte :P Deswegen hab ich gefragt. Aber es stimmt, das könnte dann sofort als Vorsatz gesehen werden, darüber hab ich gar nicht so nachgedacht.

Mir ist einfach wichtig, dass nicht irgendwelche Heinis (die gar nicht wirklich betroffen sind, nur Spaß an der Sache haben) mich verklagen können. Und das scheint in Österreich nicht so einfach zu gehen, und was ich weiß, müsste österreichisches Recht auf meiner Website gelten.

Ein Umstand ist ja auch, dass es sich um Kinderlieder handelt - die Personen, die diese schreiben, verdienen keine Millionen - ABER sie werden auch nicht leicht im Internet zu finden sein, anschreiben wird also etwas schwer werden.

Wichtig ist meiner Meinung nach:
Einfach alles kontrollieren, soviel Urheber rausfinden, wie möglich. Dann kann mir auf jeden Fall keiner mehr böse Absicht vorwerfen. ;)



Liebe Grüße, Becci.



 

 
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