Einen richtigen Job darfst du wegen Jugendschutzgesetzen nicht annehmen (Kinderarbeit ist verboten).
Jede Tätigkeit muss von den Eltern "abgesegnet" werden.
Das was du an Arbeiten und Dauer "verrichten" darfst, ist streng limmittiert.
Wenn du irgendwelche "Werbeverträge" abschließt, musst du immer damit rechnen, dass der Vertrag einfach ungültig ist .. dem Anbieter ist das völlig egal.. bis es dann zur Auszahlung kommen soll.. denn dann kann er plötzlich damit ankommen, dass der Vertrag ja ganricht gütlig sei und er deshalb nicht zahlen muss.
Damit du nicht in so eine (mögliche) Falle läufst, solltest du immer die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit schicken.. dann gibt es diese Hintertür für die Anbieter nicht mehr.
Nimm es einfach hin ... obwohl du "Teenager" ( älter>10) bist, bist du rechtlich ein Kind und darfst erst ab 16 wirklich offiziell (eingeschränkt) "arbeiten".
Zeitungaustragen, Werbungaustragen .. ok schon vergeben bei dir.
Frag mal bei älteren Nachbarn nach (älter = Rentner *lach* oder Leute, die scheinbar sehr gut verdienen und "dicke Häuser" haben)
Rasenmähen (Frühling bis Herbst)
Laubfegen (Herbst)
Schneeräumen (Winter)
Straßenfegen (immer)
Einkaufengehen (immer)
Es gibt viele Menschen, die dazu keine Zeit haben oder es körperlich nicht mehr können.
Für die ist es eine Erleichterung, für die sie auch zu zahlen bereit sind... und die du auch machen darfst.
Erwarte dir keine "Riesenbeträge"... hier mal ein paar Euros, da mal ein paar Cents zusätzlich.
Mit der Zeit hast du aber immer mehr Stammkunden und die bringen dann zusammen das was du jetzt vielleicht auf einmal haben willst.
...
achja.. wenn du dann "dicke Kohle" hast und sie für ein Teil ausgeben willst..
Lasss dir gleich einen Zettel von deinen Eltern schreiben, dass du das Teil bis zu dem Wert auch kaufen darfst.
Denn bei größeren Beträgen darfst du das Geld auch nicht ohne Zustimmung der Eltern ausgeben .... und mit dem Zettel sparst du dir den blöden Spruch beim Händler "da musst du mit deinen Eltern wiederkommen"
Der Händler darf dir nämlich nix "Teures" verkaufen , wenn er einen "gültigen Vertrag" abschließen will.
"Taschengeldparagraf"
Vergiss es ... Auch wenn du Jahre dein Taschengeld ansparen würdest.. du darfst nur das ausgeben, was "üblicherweise" als Taschengeld gezahlt wird.
Da Gesetz sagt nicht, wie viel das ist.
Es gibt im Handel einen Richtwert, der noch auf der alten DM basiert.... umgerechnet auf Euro musst du ab 40 Euro damit rechnen, dass der Händler mit dem "Elternspruch ankommt"